Corona-Tote: Robert Koch-Institut wollte Obduktionen verhindern

06.05.2020

Das Robert Koch-Institut kam ziemlich ins Schlingern, als ein Rechtsmediziner namens Prof. Püschel sich doch an Obduktionen der an Corona Verstorbenen machte.

Zu Beginn wollte das Robert Koch-Institut tunlichst die Öffnungen der Körper vermeiden. Deren Begründung war:

„Das Robert Koch-Institut hatte bisher empfohlen, möglichst auf eine Obduktion zu verzichten aus Infektionsschutzgründen.“

In dieser Empfehlung hieß es: „Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierende Maßnahmen sollten vermieden werden." (I)

Nun standen jedoch auf der anderen Seite Pathologen und Rechtsmediziner, die unbedingt Obduktionen durchführen wollten und nicht richtig damit umzugehen wussten, warum das Robert- Koch-Institut derart seltsame „Vorgaben“ hinsichtlich Obduktionen/Autopsien machte.

Dazu schrieb die Presse:

„Diese Empfehlung hat im Internet für die ein oder andere verschwörerische Theorie gesorgt. Die Pathologen halten die Empfehlung für übertrieben. Durch ihre Initiative ist Bewegung in die Sache gekommen.“ (I)

Jetzt stand das Robert Koch-Institut unter Druck und man bezeichnete diese Empfehlungen als „UNSCHARF“ formuliert. Das Robert Koch-Institut musste klein beigeben, um nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren, da dem Tierarzt Wieler nun Pathologen und Rechtsmediziner gegenüber saßen und die Stirn runzelten.

Prof. Püschel sagte im Interview bei der Sendung LANZ, dass ihm das schleierhaft war. (VI)

Jeder hat seinen Gedanken dazu, warum das Robert Koch-Institut keine Obduktionen wollte, jedoch spricht es keiner richtig aus. Denn die Verschwörerkeule hat in Coronazeiten Aufschwung gewonnen und selbst Ärzte, Mediziner, Epidemiologen, Professoren, Virologen bekommen diese über ihren Schädel gezogen.

Wenn man mit Rechtsmedizinern spricht, erklären diese WIE sie sich schützen und welche HÖHEREN Schutzmaßnahmen getroffen werden, wenn der Leichnam mit hoher Wahrscheinlichkeit erkrankt ist. Wir sprechen hier z. B. von schweren Krankheiten wie Tuberkulose oder Milzbrand.

Pathologen wissen selbst die Lage einzuschätzen und gerade bei einem Coronavirus die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Dies scheint auch zu funktionieren, da Prof. Püschel uns stets über seine Obduktionen der Corona-Toten (jetzt über 100) informiert.

Zudem gibt es weitere Arbeitsanweisungen und auch Gesetze, die für die Pathologie/Rechtsmedizin gelten und das weiß auch das Robert Koch-Institut.

Hier einige Ausschnitte: Robert-Bosch-Krankenhaus (II)

Dadurch, dass Pathologen erkranktes Gewebe bis auf die zelluläre und inzwischen auch immer häufiger bis auf die chromosomale Ebene untersuchen, kommen sie dem eigentlichen Ursprung der Krankheit sehr nah oder können ihn zum Teil sogar identifizieren. Damit leisten sie auch einen wichtigen Beitrag für das Auffinden neuer Erkrankungen und tragen darüber hinaus dazu bei, für diese Krankheiten neue Therapieansätze zu finden.

Institut für Pathologie Rostock (III)

„Forschung in der Pathologie ermöglicht bessere Vorsorge, Diagnostik und Behandlung bekannter und neuer Krankheiten.“

Klinikum Stuttgart (IV)

Pathologen sind auch neuen Krankheiten auf der Spur. Viele bis dahin unklare Krankheiten sind durch Pathologen aufgeklärt worden und so hat etwa ein Pathologe Anfang der 80er Jahre die Magenbakterien entdeckt, die die Ursache der Magenschleimhautentzündung, der Geschwüre des Zwölffingerdarms und des Magens und der Magenkrebse sind. Forschung durch Pathologen erbringt besser Vorsorge, bessere Diagnostik und bessere Nachbehandlung.

Durchführung einer Obduktion: (V)

10b. Sicherheitsmaßnahmen bei Autopsien von SARSL- HIV- und Hepatitis-C-Fällen (Entnommen aus den Empfehlungen des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin, Prof. Dr. Paul Racz, Oktober 2003. )

1) Schützende Kleidung: chirurgischer Anzug (Scrub Suit), chirurgische Schutzhaube, undurchlässiger Mantel oder Schürze mit voller Ärmelbedeckung, Augenschutz(z. B. Schutzbrille oder Gesichtsschirm),Überschuhe und doppelte chirurgischeHandschuhe, dazwischen schnittgeschützte Handschuhe aus synthetischen Fasern.

2) Atemschutz: N-95- oder N-100-Atemschutzgeräte oder einen PAPR (PoweredAirpurifying Respirator), der mit einem HEPA-(High Efficiency Particulate Air-)Filter ausgerüstet ist. […]

3) Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Hautverletzungen: niemals Nadeln wieder in die Schutzhülle zurückstecken,biegen oder schneiden und sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsbehälter zur Entsorgung scharfer Gegenstände (Klin-gen, Kanülen etc.) zur Verfügung stehen.

4) Handhabung der Schutzausrüstung: […]

5) Sicherheitsluftsystem: Autopsiesäle müssen einen adäquaten Luftaustausch pro Stunde und die korrekte Ausrichtung und Ableitung des Luftstromes gewährleisten […]

Sie sehen, dass Beteiligte einer Obduktion mit Sicherheitsmaßnahmen vertraut sind und diese sogar bei Tuberkulose, Hepatitis, HIV, Ebola etc. stattfinden. Man will mehr über Krankheiten erfahren und daraus lernen, vor allem wenn es um neue und unbekannte Krankheiten geht.

Leichenöffnungen / Obduktionen sind das A und O zur Erkenntnisgewinnung und z. B. der Pathologe möchte gerade dadurch neue Krankheiten entdecken.

Nur ein Institut wollte das nicht. Mit der Begründung des Infektionsschutzes. Und dann wurde die Pathologie unruhig und hatte Fragezeichen über dem Kopf.

Das Robert Koch-Institut ruderte zurück und meinte, dass Obduktionen dann doch sehr wertvoll sein können um das Virus zu verstehen. Solche Äußerungen im Nachgang machen einen inkompetenten, aber auch hilflosen Eindruck. Rechtsmediziner und Pathologen müssen dem RKI sagen, dass solche Erkenntnisse gerade jetzt wichtig sind. Jenen, die unsere Regierung beraten, Impfempfehlungen herausgeben und uns sagen wollen, was wir zu tun haben. Jeder einzelne in Deutschland sollte tatsächlich besorgt sein, über jene Behörden, wie das Robert Koch-Institut.

Denken Sie sich Ihren Teil.

 

Das Kron-AGI-Team

 

Quellen:

(I) https://www.mdr.de/wissen/corona-tote-krankenhaus-obduktion-100.html

(II) https://www.rbk.de/standorte/robert-bosch-krankenhaus/abteilungen/pathologie/informationen-fuer-patienten-und-angehoerige.html

(III) https://pathologie.med.uni-rostock.de/

(IV) https://www.klinikum-stuttgart.de/kliniken-institute-zentren/institut-fuer-pathologie-mit-praxis-fuer-pathologie-im-mvz/klinische-schwerpunkte/feingewebliche-untersuchungen/

(V) https://www.pathologie.de/?eID=downloadtool&uid=614

(VI) https://www.youtube.com/watch?v=6-HZALc1xpo

Foto: https://commons.m.wikimedia.org/wiki/File:12-06-11-rechtsmedizin-berlin-08.jpg Autor https://www.fahrradmonteur.de/ (Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de)


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