Impfempfehlungen verfassungswidrig

01.03.2015

Impfpflicht? Wohl kaum!

Hier die wesentliche Aussage des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Zuck
- Kriminologie und Medizinrecht: Festschrift für Gernot Steinhilper Gebundene Ausgabe - 8. April 2013 von Herbert Schiller (Herausgeber), Michael Tsambikakis (Herausgeber)

S. 187: d) Zusammenfassung
"Wesentlicher Bestandteil einer öffentlichen Impfempfehlung ist die Information über die Zulassung des Impfstoffes als Arzneimittel. Diese Information erweist sich im Hinblick auf die bezüglich der Nutzen-Risiko-Abwägung einzuhaltenden Zulassungsvoraussetzungen als in verfassungswidriger Weise unvollständig. Auf dieser Grundlage ist eine Risiko-Nutzen-Abwägung weder für den Impfling noch für den Arzt möglich. Der Staat verstößt deshalb mit seinen öffentlichen Impfempfehlungen gegen die ihm aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2GG obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten. Darüber hinaus führt die im Ergebnis bindende Wirkung der öffentlichen Impfempfehlungen dazu, dass auch der Inhalt der Empfehlung – also abgesehen vom Rückgriff auf die für den Impfstoff ausgesprochene Zulassung – ohne Nutzen-Risiko-Abschätzung bleibt."

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