Liebe Arbeiterwohlfahrt!
Wir hätten da mal eine Frage…

01.06.2016

Kürzlich bekamen wir einen Brief der Arbeiterwohlfahrt an eine Mutter zugespielt. Um es vorsichtig zu sagen, fiel uns dort doch eine gewisse logische Unschärfe auf. Es heißt dort: „Laut unserer Kindertagesstättenordnung werden Kinder, deren Impfung nicht nachgewiesen wurden, zum Schutz der bereits in der Einrichtung betreuten Kinder nicht aufgenommen.“

Wenn in der Kita tatsächlich danach verfahren wird, dürften ja praktisch nur geimpfte Kinder in der Einrichtung betreut sein. Wie stellt man sich dann hier vor, diese vor nichtgeimpften Kindern (oder Kindern mit nicht nachgewiesenen Impfungen) schützen zu wollen? Oder fällt nur uns die Unsinnigkeit dieser Aussage auf?
Ok, gehen wir einfach davon aus, dass die AWO hier weiter gedacht hat und möglicherweise der Effektivität von Impfungen hier und da nicht ganz vertraut, daher also die „bereits in der Einrichtung betreuten Kinder“ schützen möchte. Unberechtigt wäre das ja nicht, so geht man beispielsweise bei der Mumps-Komponente der MMR-Impfung von einer Effektivität von maximal 64% und nach einigen Jahren bis nur noch 24% aus.
Übersicht unter: http://www.impf-info.de/die-impfungen/keuchhusten/104-keuchhusten-die-qneueq-impfung.html

Sozusagen in freier Wildbahn lässt sich das auch immer wieder nachvollziehen, wie jüngst an der Harvard University, an der dutzende Studenten erkrankten (und überwiegend sogar Virennachweise vorliegen), diese aber allesamt geimpft waren. Hoppla!
Man behilft sich dort nun und fordert, alle Optionen vom sehr regelmäßigen Händewaschen, kein Geschirr Teilen, bis zum nicht mehr in der Gegend Herumniesen auszuschöpfen und - wie könnte es auch anders sein - sich impfen zu lassen! Hinsichtlich einer dort bereits vorliegenden MMR-Impfquote von 99, bzw. 98% sollte eigentlich bei jedem, der noch über einen gewissen Rest an Koordination verfügt, unmittelbar die Frage aufpoppen, wie schwachsinnig die letzte Forderung ist.
http://www.cambridgepublichealth.org/news/article.php?id=171

Aber um auf die AWO zurückzukommen, wie gedenkt sie denn hier, die nicht mehr richtig oder vielleicht sogar gar nicht immunen Kinder zu schützen, die so genannten Impfversager? Was ja an sich auch eine der dreistesten Wortschöpfungen unserer geliebten Pharma ist, so, als ob der Impfling irgendwie versagt hätte und nicht etwa die Impfung.
Wieso sollten die Nichtgeimpften eigentlich die größere Gefahr für die Geimpften darstellen als die Impfversager?
Auf welche Impfung(en) bezieht sich die AWO eigentlich (im Brief wird ja praktisch Singular und Plural zum selbst Aussuchen angeboten)? Ein Schutz für die anderen kann ja auch offiziell nur dann und indirekt bestehen, wenn es sich um Erreger handelt, bei denen der Mensch der einzige Wirt ist. Nicht also z.B. für das Clostridium tetani mit seinem Tetanustoxin, was praktisch überall vorkommt.
Übertragen eigentlich auch die Geimpften die Erreger, auch, wenn sie möglicherweise gegen einen Krankheitsausbruch durch Kontakt mit diesen Erregern geschützt sind? Wenn ja, wie stark? Fragen über Fragen…

Nun gibt es ja die besonders Schlauen unter den Impfpromotoren, die nun wieder ihre General-Gegenfrage äußern werden: „Aber was ist denn mit den Kindern, die nicht geimpft werden können? Die werden doch durch die Herdenimmunität geschützt!“. Nun ja, abgesehen davon, dass die behauptete Herdenimmunität durch Impfungen offenbar stellenweise blau macht wie im Beispiel oben an der Harvard University, werden wir auch im Weiteren noch sehen, wie äußerst schwach dieses ursprünglich ja gut gemeinte Argument in Wirklichkeit ist.
Zunächst mal müssen wir fragen, wer sind denn diese Kinder, die nicht geimpft werden können? Wenn wir die so genannten „falschen Kontraindikationen“ beim Impfen betrachten, finden wir darunter so etwas wie onkologische Erkrankungen, unter Chemotherapie, nach Transplantationen, bei Neigung zu Fieberkrämpfen, bei HIV-Infektion, bei Epilepsie und bei Multipler Sklerose. Eine Übersicht finden Sie in unserem früheren Artikel: http://impformation.org/de/blog/ethik/impfwahnsinn_wie_kranken_menschen_impfungen_verabreicht_werden/2015-03-01/53/
Unter dem Strich scheint ein Kind also gar nicht derart krank sein zu können, um nicht doch in den Genuss von Impfungen kommen zu dürfen. Zahlen von den übrigen Kindern, die dann tatsächlich nicht geimpft werden können, liegen nicht offiziell vor. Vermutlich sind diese Kinder dann aber so schwer erkrankt, dass eine Betreuung in einer Kindertagesstätte eher sehr selten infrage kommen dürfte.
Jedenfalls rechtfertigt dies unserer Meinung nach in keinem Falle eine komplette Durchimpfung sämtlicher Jahrgänge bei nach wie vor unklarem Risiko durch Impfstoffe. So heißt es z.B. im hervorragend recherchierten „Schwarzbuch Impfen“ des Libertas & Sanitas e.V.: „Das heißt, dass nur bei 1/3 der Fälle eine Zuordnung [der Komplikation zur Impfung] erfolgen konnte. Damit ist unsere Wissenslücke doppelt so groß wie unser Wissen. Die genannten Ursachen für die Wissenslücken zeigen genau die Schwachpunkte der wissenschaftlichen Forschung auf. Da die Häufigkeit von möglichen Impfkomplikationen unbekannt ist, ist eine Einschätzung als ‚sehr selten‘ nicht möglich.“
Weitere Informationen hier: http://impformation.org/de/blog/diverses/schwarzbuch_impfen/2015-06-21/68/
Unsere Kollegen von „Deutschland verbrennt den Impfpass“ beschreiben diese Aspekte in einem kurzen Video sehr treffend: https://www.youtube.com/watch?v=cgSF1RjNZN8

Zusammenfassend möchten wir gerne zwei Dinge anmerken: Der Arbeiterwohlfahrt ist hier offenbar nicht bewusst,
1) wie unsinnig eine solche Ablehnung von nicht Stiko-geimpften Kindern ist, da sie zwar dem allgemein verbreiteten Dogma ent-, aber jeder klaren Logik widerspricht
2) auf welch dünnem Eis sie sich damit rechtlich bewegt. Natürlich darf sich jeder gerne in seine Kindertagesstättenordnung schreiben, was er möchte, z.B. dass keine Fahrräder im Hof den Weg versperren dürfen. An den Stellen, wo die Hausordnung allerdings geltendem Recht widerspricht, ist sie gegenstandslos, da die AWO ihre Kitas natürlich mit staatlichen Geldern finanziert. Und hier heißt es ganz klar und deutlich: „Anspruch auf Platz in einer Kindertagesstätte“ und „keine Impfpflicht“. Umfangreiche Informationen haben wir in einem unserer vorherigen Artikel gesammelt: http://impformation.org/de/blog/kommentare/muessen_ungeimpfte_draussen_bleiben/2015-07-22/70/

Liebe Eltern, bitte lassen Sie sich also nicht ausbooten und widersetzen Sie sich dem immer mehr um sich greifenden Impfmobbing! Setzen Sie ihre Rechte durch, notfalls auch mit einem Rechtsbeistand!

Ihr AGI-Team


Foto: privat (Verwendungsrechte liegen vor)

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