Schulverbot für Ungeimpfte – Systemfehler

18.03.2015

Es ist eine Never ending story. Impfpflicht Masern, Masernausrottung 2015 und Schulverbot für nicht gegen Masern geimpfte Kinder.

Jedes Jahr ereilt uns diese Thematik erneut. Die psychologische Kriegsführung läuft auf Hochtouren und man versucht die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in die Knie zu zwingen.
Masern treten auf und man kann es überall fettgedruckt lesen oder im TV anschauen. Dabei wird nicht einmal der Gesundheitszustand oder eventuelle Vorerkrankungen von diesen Masernfällen erwähnt.

Doch nun möchte man "Ungeimpfte" isolieren.

„Ein Schulverbot für alle Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind: Zu dieser Maßnahme hat sich die Volksschule Hart bei Leonding (OÖ) entschlossen. Nachdem ein Schüler an Masern erkrankt ist, dürfen acht nicht geimpfte Schüler die Schule zehn Tage lang nicht betreten, um die Kinder vor einer Ansteckung zu schützen.“

„Erst Anfang Juni hatte eine Schule im deutschen Trappenkamp wegen einer Masern-Erkrankung Kontrollen am Schuleingang durchgeführt: Schüler durften das Gebäude nur nach Vorweis des Impfpasses betreten. Wie die VS Hart das Schulverbot kontrolliert, wusste man beim Landesschulrat am Freitag nicht. Bei den Eltern der betroffenen Schüler stößt die Entscheidung nicht nur auf Verständnis.“(Ia)

Es geht weiter:

"Kurz vor dem Abi hat ein Berliner Gesundheitsamt einen Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, weil er nicht gegen Masern geimpft war. Ein Gericht gab der Behörde schnell Recht." (Ib)

Drei Jahre vorher auf www.aerztezeitung.de (II)

„Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen bei Ausbruch der Krankheit an einer Schule nicht automatisch vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist zwar grundsätzlich zulässig - aber nur, wenn nach einem Kontakt mit Kranken von einer tatsächlichen Ansteckungsgefahr auszugehen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil entschieden hat.“

Dies muss man sich tatsächlich auf der Zunge zergehen lassen. Bei keiner anderen Krankheit wird ein solch großer Aufwand betrieben. Würde an einer Schule die Grippeerkrankung (Influenza) wüten, käme keiner auf die Idee, die Nichtgeimpften auszusondern. Vermutlich wäre diese Schule wegen unzureichender Impfquote sowieso leer. Und auch hier wird jedes Jahr die Angst durch die hohe Zahl an Grippetoten geschürt.
Jedoch gibt es hier einige Systemfehler, die Behörden nicht beachten, und das obwohl es die eigenen Aussagen jener Behörden sind.

Wir verdeutlichen es Ihnen mit Informationen des Robert-Koch-Instituts.

Wir fragen:

1. Wie werden die sogenannten „Impfversager“ festgestellt?

Schließlich dürften diese die Schule ebenso nicht betreten.

Robert-Koch-Institut: (III)

„Unabhängig vom Impfalter (mindestens aber 9 Monate) und geografischer Region beträgt die Effektivität einer Masern- Impfstoffdosis im Durchschnitt 91%. Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde mit 92%–99% angegeben.“

92%-99% ist eine große Spanne. Das bedeutet bis maximal 8 % Impfversager. Jedoch dürfen diese weiterhin die Schule besuchen und hier interessiert es plötzlich KEINEN mehr, diese Kinder vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Gesundheitsämter, Schulen und Ärzte lassen somit diese Kinder, im Vergleich zu den ungeimpften Kindern, ins Verderben rennen. Hier beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. Man bringt das Argument „die Ungeimpften vor Erkrankung schützen“ und beachtet in keinster Weise „Impfversager“. Normalerweise müsste jedes Kind einen Bluttest machen, um zu erkennen, ob die Antikörper ausreichend sind.

Damit ergibt sich das nächste Problem und da wird es interessant:

Robert-Koch-Institut: (IV)

„Eine Titerkontrolle nach der ersten MMR-Impfung ist möglich, ist jedoch nach STIKO-Empfehlungen nicht sinnvoll. Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden. Da aktuell kein monovalenter Mumpsimpfstoff verfügbar ist, soll vorzugsweise ein Kombinationsimpfstoff gegen MMR verwendet werden. So müssten Titerkontrollen zu allen drei Komponenten durchgeführt werden, was auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn dieses routinemäßig bei allen Kindern erfolgt. Etwa 10% der Kinder müssten nach einer Titerkontrolle AUFGRUND EINER UNZUREICHENDEN IMMUNITÄT ALLEIN GEGEN MASERN eine weitere Impfung erhalten. Andere Kinder müssten eine weitere MMR-Impfung erhalten, wenn keine ausreichende Immunität gegen Mumps aufgebaut werden konnte. Dies würde ca. 35% der Kinder betreffen.“

Unglaublich, was das Robert-Koch-Institut hier schreibt und wie mit Ungeimpften umgegangen wird.

1. „Falsch positive Laborbefunde können für alle zu testenden Komponenten nicht ausgeschlossen werden.“

Mit solch einer Aussage kann das Robert-Koch-Institut seine obige Aussage streichen!

Nämlich: „Die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung wurde mit 92%–99% angegeben.“ Falsch positive Laborbefunde sind also immer möglich. Damit haben wir nun nicht mehr alleinig die Impfversager, sondern zusätzlich die Geimpften mit den falsch positiven Laborbefunden, welche ebenso nicht vor Erkrankung geschützt sind.

2. „So müssten Titerkontrollen zu allen drei Komponenten durchgeführt werden, was auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, wenn dieses routinemäßig bei allen Kindern erfolgt.“

In den Fällen von Masernerkrankungen an Schulen sehr einfach: man macht einen Titertest zur Masernkomponente.

3. „Etwa 10% der Kinder müssten nach einer Titerkontrolle aufgrund einer unzureichenden Immunität allein gegen Masern eine weitere Impfung erhalten.“

Diese Aussage ist bestürzend.

Hier sagt das Robert-Koch-Institut, dass man eben genau wegen solchen unliebsamen Ergebnissen bloß keine Titerkontolle machen soll!

Eine weitere glanzvolle Aussage ist:

Robert-Koch-Institut:

„Zudem sollte überlegt werden, dass es sich bei der venösen Blutentnahme, die für eine Titerkontrolle notwendig ist, um einen medizinischen Eingriff handelt. Eine Blutentnahme stellt für das Kind unter Umständen eine erhebliche Belastung dar. Auch hier können unerwünschte Wirkungen auftreten (z.B. Infektionen, Blutungen).“

Man fragt sich immer wieder, ob die Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts gewisse Aussagen wirklich ernst meinen.

1. Eine Impfung ist ebenfalls ein medizinischer Eingriff.
2. Impfungen bei Kleinkindern und Kindern stellen ebenfalls eine erhebliche Belastung dar.
3. Stellt man die unerwünschten Wirkungen einer Blutentnahme den Nebenwirkungen der MMR Impfung (V) gegenüber, sollte die Wahl einfach sein.

Noch einmal erklärt das Robert-Koch-Institut uns die wahre Wissenschaftlichkeit.

Robert-Koch-Institut: (III)

„Die Immunitätsfeststellung nach Masernimpfung soll auf Basis einer Impfbuchkontrolle erfolgen. Sind zwei MMR- oder Masernimpfungen dokumentiert, kann von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden. Eine Titerkontrolle wird von der STIKO NICHT empfohlen, da die Wahrscheinlichkeit für eine ausreichende individuelle Immunität nach dokumentierter zweimaliger MMR-Impfung sehr hoch ist.“

1. „Das Impfbuch gilt als Immunitätsfestellung.“

Und das nach all den oben erwähnten labordiagnostischen Fehlern.

2. Man geht nach zweimaliger MMR Impfung von einer ausreichenden Immunität aus.
Und das nach all den oben erwähnten labordiagnostischen Fehlern.

3. Natürlich wird keine Titerkontrolle empfohlen, wegen unliebsamer Ergebnisse.

Im Falle eines Masernausbruchs in Schulen, wo Impfversager und Geimpfte mit möglichen falsch positiven Titertests die Schulbank drücken dürfen, wird nicht mal hier eine Ausnahme gemacht, um EBEN „Impfversager“ herauszufinden und diese dann ebenso vor einer möglichen Erkrankung zu schützen.

Riegelungsimpfung:

Robert-Koch-Institut: (III)

„Bei ungeimpften, immungesunden Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine rechtzeitige postexpositionelle Impfung wirksam unterdrückt werden (s.a. Abschnitt 3). Die Effektivität einer postexpositionellen Impfung ist innerhalb von Wohngemeinschaften allerdings begrenzt, da die Exposition bei Diagnose des Indexfalls zumeist schon länger zurückliegt. Mit einer postexpositionellen Impfung kann jedoch die Schwere der Erkrankung unter Umständen noch beeinflusst werden.“

Das bedeutet, dass man womöglich in eine beginnende Infektion hineinimpft. Das Robert-Koch-Institut warnt hier schon vor, dass es trotz der Riegelungsimpfung zur Erkrankung kommen kann. Interessant wird dann die Diagnostik, wenn es um Masernfälle und „Impfmasern“ geht.
Dazu lesen Sie unseren Beitrag:

Masernfallzahlen - Wie man statistisch trickst
http://impformation.org/de/blog/wissenschaft/masernfallzahlen_wie_man_statistisch_trickst/2014-11-26/19/

Was wollen wir?

1. Dieser Terror gegen Teilimpfer/Nichtimpfer muss aufhören!
2. Korrekte Verhaltensweisen von Behörden, Gesundheitsämter und Ärzten
3. Bluttest ALLER Kinder und Erwachsenen der betroffenen Schulen. Um „Impfversager“ zu erkennen, darf es an keinem Geld der Welt für jene Titerkontrollen fehlen. Schließlich sind Masern laut Robert-Koch-Institut absolut gefährlich.
4. Personen mit falsch positiven Labortests sind quasi „Freiwild für Masern“. Mit diesem Wissen fragt man sich, warum nicht JEDE Schule geschlossen wird. Schließlich möchte man doch auch solche „Nichtgeschützen“ vor der Krankheit bewahren.

Überprüfen Sie die Aussagen des Robert-Koch-Instituts mit unseren Quellen.

Überlegen Sie, WAS soll hier wirklich psychologisch bewirkt werden.

Jede Impfung, jede Nichtimpfung ist IHRE Entscheidung.

Das AGI-Team!

 

Quellen:

(I a) http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3821171/Gesundheit_Schulverbot-fur-Nichtgeimpfte

(I b) http://www.morgenpost.de/berlin/article138371232/Berliner-Gerichtsentscheid-Ohne-Masernimpfung-keine-Schule.html

(II) http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/814750/kein-automatisches-schulverbot-impfverweigerer.html

(III) http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html#doc2374536bodyText11

(IV) http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Impfen.html?nn=2375548

(V) http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/Referrals_document/Priorix_30/WC500124199.pdf

 

Foto: www.pixabay.de


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