Verfolgung und Diskriminierung von Familien nun per Gesetz
18.11.2019
März 2020 kommt, so die Entscheidung der Bundesregierung, die Impfpflicht gegen Masern-Mumps-Röteln (nicht nur gegen Masern, da ein Einzelimpfstoff nicht zur Verfügung stehen wird).
Wir bekommen eine Impfpflicht obwohl die Fallzahlen Masern im Jahr, umgerechnet auf die Bevölkerung, so klein sind, dass man diese mit ihren ganzen Nullen nach dem Komma kaum aufschreiben kann, ohne eine Null zu vergessen.
Beispiel: Masernfälle auf 82,79 Mio Einwohner in Deutschland
2013: 1768
2014: 442
2015: 2465
2016: 325
2017: 929
2018: 543
2019: 569
(https://survstat.rki.de/, Datenstand 17.11.2019)
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html)
Basierend auf diesen Zahlen sollen künftig Kinder, die keine Masern-Mumps-Röteln Impfung besitzen aus einer Betreuungseinrichtung ausgeschlossen werden und das per Gesetz.
Wir kommen wieder zurück in Zeiten, in denen schon in der Vergangenheit Personengruppen verfolgt und diskriminiert wurden. Ein unerträglicher Zustand, bei der die Masse jubelt und sich diese Menschen aus dem Land wünscht.
Gem. § 24 / III SGB VIII hat ein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
„Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.“
(https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html)
Dies soll künftig nicht mehr gelten. Kinder ohne MMR- Impfung haben künftig keinen Zugang zur Bildung. Auch die Vorschule, die im Kindergarten stattfindet, wird diesen zukünftig verwehrt bleiben.
Weiter geht dies dann in der Schule. In Deutschland herrscht Schulpflicht und für diese Kinder bzw. Eltern muss man sich dann etwas Besonderes einfallen lassen.
Man möchte ihnen ein Bußgeld (evtl. Zwangsgeld und Erzwingungshaft bei Nichtbezahlen) von bis zu 2.500 Euro auferlegen.
Und die Eltern dürfen das Kind auch nicht aus der Schule nehmen und selbst unterrichten. Da entsteht dann ebenfalls ein Bußgeld, weil eben Schulpflicht in Deutschland vorliegt.
Wir befinden uns gerade wieder in einer sehr traurigen Zeit. Diskriminierung (Ausschluss der Kinder und Unterbindung des Zugangs zur Bildung) und Verfolgung (Ahndung Schulpflichtiger bis zu 2.500 Euro und das womöglich als mehrfache Zahlungen).
Das Bundesgesundheitsministerium lacht nun diese Menschen mit der Einführung der Impfpflicht aus und betreibt auf Facebook seine Impfgegner-Bullshit-Bingo Spielchen. Aber Hauptsache dortige Mitarbeiter werden von unseren Steuergeldern bezahlt.
Es ist noch anzumerken, dass nicht alle dieser o. g. Personen Impfgegner sind. Viele lassen die 2te. MMR aufgrund vorangegangener Impfnebenwirkung nicht mehr verabreichen oder weil durch einen Antikörpertest durch ein Labor ausreichende Immunität angenommen wird. Andere vergessen diese aber auch nur und wieder andere wollen einfach dieses Impfserum nicht injizieren lassen, haben jedoch andere nach Stiko empfohlenen Impfungen.
Denken Sie darüber gründlich nach, ob diese Entwicklung in Deutschland auf Dauer lebenswert ist.
Das AGI-Team
Bildquelle: pixabay.com
März 2020 kommt, so die Entscheidung der Bundesregierung, die Impfpflicht gegen Masern-Mumps-Röteln (nicht nur gegen Masern, da ein Einzelimpfstoff nicht zur Verfügung stehen wird).
Wir bekommen eine Impfpflicht obwohl die Fallzahlen Masern im Jahr, umgerechnet auf die Bevölkerung, so klein sind, dass man diese mit ihren ganzen Nullen nach dem Komma kaum aufschreiben kann, ohne eine Null zu vergessen.
Beispiel: Masernfälle auf 82,79 Mio Einwohner in Deutschland
2013: 1768
2014: 442
2015: 2465
2016: 325
2017: 929
2018: 543
2019: 569
(https://survstat.rki.de/, Datenstand 17.11.2019)
(https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html)
Basierend auf diesen Zahlen sollen künftig Kinder, die keine Masern-Mumps-Röteln Impfung besitzen aus einer Betreuungseinrichtung ausgeschlossen werden und das per Gesetz.
Wir kommen wieder zurück in Zeiten, in denen schon in der Vergangenheit Personengruppen verfolgt und diskriminiert wurden. Ein unerträglicher Zustand, bei der die Masse jubelt und sich diese Menschen aus dem Land wünscht.
Gem. § 24 / III SGB VIII hat ein Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
„Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.“
(https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html)
Dies soll künftig nicht mehr gelten. Kinder ohne MMR- Impfung haben künftig keinen Zugang zur Bildung. Auch die Vorschule, die im Kindergarten stattfindet, wird diesen zukünftig verwehrt bleiben.
Weiter geht dies dann in der Schule. In Deutschland herrscht Schulpflicht und für diese Kinder bzw. Eltern muss man sich dann etwas Besonderes einfallen lassen.
Man möchte ihnen ein Bußgeld (evtl. Zwangsgeld und Erzwingungshaft bei Nichtbezahlen) von bis zu 2.500 Euro auferlegen.
Und die Eltern dürfen das Kind auch nicht aus der Schule nehmen und selbst unterrichten. Da entsteht dann ebenfalls ein Bußgeld, weil eben Schulpflicht in Deutschland vorliegt.
Wir befinden uns gerade wieder in einer sehr traurigen Zeit. Diskriminierung (Ausschluss der Kinder und Unterbindung des Zugangs zur Bildung) und Verfolgung (Ahndung Schulpflichtiger bis zu 2.500 Euro und das womöglich als mehrfache Zahlungen).
Das Bundesgesundheitsministerium lacht nun diese Menschen mit der Einführung der Impfpflicht aus und betreibt auf Facebook seine Impfgegner-Bullshit-Bingo Spielchen. Aber Hauptsache dortige Mitarbeiter werden von unseren Steuergeldern bezahlt.
Es ist noch anzumerken, dass nicht alle dieser o. g. Personen Impfgegner sind. Viele lassen die 2te. MMR aufgrund vorangegangener Impfnebenwirkung nicht mehr verabreichen oder weil durch einen Antikörpertest durch ein Labor ausreichende Immunität angenommen wird. Andere vergessen diese aber auch nur und wieder andere wollen einfach dieses Impfserum nicht injizieren lassen, haben jedoch andere nach Stiko empfohlenen Impfungen.
Denken Sie darüber gründlich nach, ob diese Entwicklung in Deutschland auf Dauer lebenswert ist.
Das AGI-Team
Bildquelle: pixabay.com
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