Impfpflicht und kein Ende
Auch die Deutsche Apotheker Zeitung „DAZ“ äußert sich auf ihrem Online-Portal zur Impfpflicht [1]. Zitiert wird Prof. Heininger, dieses Mal nicht in seinen Funktionen als Mitglied der deutschen STIKO [2] und gleichzeitig der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) [3] als das Schweizer Pendant, sondern als Vorsitzender der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der „Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) [4], einem Dachverband verschiedener kinder- und jugendmedizinischer Verbände, der „gemeinsame Anliegen koordiniert und bearbeitet“.
Die Forderungen der deutschen Politik (Bundesgesundheitsminister erwägt ja immer nur ein „Nachdenken“) seien nach Prof. Heininger „nicht ausreichend“, eine Impfpflicht wird durch die DAKJ ausdrücklich gefordert [4]. Des Weiteren wird ein berufsrechtliches Vorgehen gegen Ärzte gefordert, deren Impfempfehlungen von denen der STIKO, auch, wenn nur vom Zeitpunkt her, abweichen. Selbstverständlich wird in dem Zusammenhang auch noch einmal darauf verwiesen, wie „effektive und gut verträglich“ die empfohlenen Impfungen seien, obwohl hierfür (wie wir des Öfteren schon berichteten) keinerlei valide Datengrundlage existiert.
Nun unterstellen wir einfach einmal, dass es der DAKJ natürlich einzig um das Wohl der Kinder (bzw. so, wie z.B. Prof. Heininger es sich vorstellt) geht und nicht etwa um den Hinzuverdienst der praktizierenden Kinderärzte durch Impfungen oder um so genannte „Refinanzierungen“ von Vorträgen verschiedener Kommissionsmitglieder. So erscheint die Forderung der DAKJ nichtsdestotrotz als rigide, geht es doch immerhin noch darum, Eltern die Entscheidungshoheit gemäß ihres Sorgerechts durch den Staat zu entziehen.
Ein kleiner Hinweis am Ende des Artikels spricht darüber hinaus auch noch eine deutliche Sprache: „Um den gefährlichen Thesen so genannter Impfkritiker keinen Raum zu geben, haben wir bei diesem Artikel die Kommentarfunktion abgeschaltet.“ Auch wir behalten uns vor, auf unseren Social-Media-Plattformen Personen zu sperren, die z.B. beleidigend werden. Die DAZ.online legt allerdings offensichtlich überhaupt keinen Wert auf eine sachliche Diskussion zum Thema „Impfpflicht“.
Einen sehr treffenden Kommentar dazu des bekannten Münchner Kinderarztes und Autors Dr. Martin Hirte möchten wir daher im folgenden erneut wiedergeben.
Bitte informieren Sie sich weiterhin unabhängig zu Thema Impfungen und wenden Sie sich mit uns gegen eine Impfpflicht, bevor es zu spät dazu ist.
Ihr AGI-Team
[1] http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2015/04/14/impfpflicht-unverzueglich-umsetzen/15520.html
[2] http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Mitgliedschaft/Mitglieder/mitglieder_node.html
[3] http://www.bag.admin.ch/ekif/
[4] http://dakj.de/media/stellungnahmen/infektionskrankheiten-impffragen/2015-vollstaendiger-impfschutz.pdf
Foto: www.pixabay.com
Gurtpflicht, Helmpflicht, Impfpflicht
die Impfplicht der Helmpflicht oder Gurtpflicht gleichzustellen kann nicht Ihr Ernst sein. Es muss sich doch gerade in pharmazeutischen Kreisen herumgesprochen haben, dass Impfungen im Gegensatz zu einem Motorradhelm oder Sicherheitsgurt mit gravierenden Nebenwirkungen einhergehen können – zwar selten, aber für einen Eingriff an gesunden Kindern doch von einiger Relevanz.
Bekannte Ursachen lebensbedrohlicher UAWs nach Masernimpfungen sind anaphylaktischer Schock (durch Gelatine, Hühnerprotein oder Neomycin), Impfenzephalitis, Myokarditis und ungehemmte Virusausbreitung bei angeborener oder erworbener Immunschwäche. Während meiner 30jährigen kinderärztlichen Tätigkeit habe ich eine schwere Anaphylaxie mit Reanimation, eine schwere asthmatische Reaktion und eine eindrucksvolle Zerebellitis erlebt.
Auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts sind die UAW-Meldedaten der Masernimpfung für jedermann abrufbar. Sicher ist nicht jede Meldung einer sicheren Impfnebenwirkung gleichzusetzen, andererseits aber stellen die Daten wegen der Meldungs-Resistenz der Ärzteschaft wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs dar. Allein 2014 wurden dem PEI nach Masernimpfungen acht Fälle von Thrombozytopenie, sechs Paresen bzw. Neuritiden (Guillain-Barré-Syndrom, Hirnnervenlähmung, Optikusneuritis), eine Anaphylaxie und ein „ungeklärter“ Todesfall gemeldet.
In den letzten vierzehn Jahren wurden beim PEI neunzehn Todesfälle nach einer Masernimpfung registriert. Im selben Zeitraum haben sich nach der Todesursachenstatistik achtzehn Todesfälle durch Masern ereignet. Als in den 90er Jahren die Polio-Schluckimpfung häufiger Lähmungserkrankungen (Risiko 1: 500‘000!) verursachte als das Polio-Wildvirus, wurde sie durch einen Impfstoff mit inaktivierten Polioviren ersetzt. Es wäre nun höchste Zeit, einen weniger riskanten Masernimpfstoff zu entwickeln.
Bis dahin müssen wir Kinderärzte die Lebendimpfung gegen Masern empfehlen – vor allem wegen des Herdenschutzes für die Erwachsenen und Säuglinge. Diese Altersgruppen machen inzwischen ein Drittel bis die Hälfte der Masernerkrankten aus und haben ein erhöhtes Komplikationsrisiko.
Die Freiheit der Impfentscheidung aber muss erhalten bleiben. Der ethische Konflikt, ein gesundes Kind zum Wohl anderer einem Impfrisiko auszusetzen, kann nur von den Eltern gelöst werden, im Rahmen einer informierten Impfentscheidung.
Was die Einschätzung des Impfrisikos betrifft, stellen allerdings PEI und STIKO die Eltern und die zur Aufklärung verpflichteten Ärzte vor eine unlösbare Aufgabe: Die MMR-Impfstoffe sind in ihrer Sicherheit nur ungenügend untersucht – die Cochrane Collaboration hat dies wiederholt beanstandet (Demicheli 2002, 2012). Damit steht im Grunde die Verfassungsmäßigkeit der Impfempfehlung in Frage.
Eine verpflichtende Impfung gegen eine in den meisten Fällen harmlos verlaufende Krankheit wie Masern widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit. Sie ist auch nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt, das in §20 (6) dafür die „epidemische Verbreitung“ einer Krankheit voraussetzt.
Letztlich sind die Masern nicht auszurotten – auch nicht mit Zwangsmaßnahmen, wie das aktuelle Beispiel des Masernausbruchs in Kalifornien zeigt. Reisende, Migranten und Flüchtlinge tragen das Virus um die Welt, und das sekundäre Impfversagen liegt bei fünf Prozent - es kommen also in Deutschland jedes Jahr über 30.000 Menschen trotz zweimaliger Impfung ungeschützt ins Erwachsenenalter, eine immer weiter zunehmende „kritische Masse“.
Wir können die Masern nur unter eine gewisse Kontrolle bringen. Die hohe und immer noch steigende Impfbeteiligung von Kleinkindern in Deutschland belegt, dass dafür Aufklärung und freie Impfentscheidung ausreichend sind. Von Impfmüdigkeit keine Spur!
Zurück zur Helm- und Gurtpflicht: Nachdem es immer noch jedes Jahr über 3000 Verkehrstote gibt, wäre es nach der Logik des Editorials höchste Zeit, den motorisierten Straßenverkehr zu verbieten. Gurtpflicht, Helmpflicht, Gehpflicht.
Referenzen:
Demicheli, V., Jefferson, T., Rivetti, A., Price, D.: Vaccines for measles, mumps and rubella in children. The Cochrane Database of Systematic Reviews 2005 Issue 4
Demicheli, V., Rivetti, A., Debalini, M. G., Di Pietrantonj, C.: Vaccines for measles, mumps and rubella in children. Cochrane Database Syst Rev 2012, 15 (2): CD004407
Dr.med. Martin Hirte
vorheriger Artikel
Zur „Coronademo“ am 29. August 2020 in Berlin
nächster Artikel